Impressum

3g-business 

Martin Mielke
Bohnenstr. 19
28203 Bremen

 
Kontakt

Telefon: +49 421 2474270

Telefax: +49 421 2474279

E-Mail: info@datenschutz-weser-ems.de

 

 

Anbieterinformationen nach Telemediengesetz:
Vertretungsberechtigter Inhaber: Martin Mielke

 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer:HR Bremen A 22599


Umsatzsteuer-ID: DE214735343

 

Information auf Grund der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV vom 12.März 2010)

Die Dienstleistungen werden in der Regel auf der Basis eines individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot erbracht.

Die Dienstleistung kann in speziellen Fällen auch auf Stundenbasis abgerechnet werden. Der Stundensatz beträgt 100,00 Euro.

Die Dienstleistung – Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter - ist über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der Victoria-Versicherung – ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe versichert.

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

+49 421 2474270

info@datenschutz-weser-ems.de
mielke@3g-business.de

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Aktuelles

Datenschutz im Verein

05.03.2012 - 06.03.2012 |
Datenschutz im Verein

Seminarnummer: 4460-12
Ort: Bremen | Beginn: 09:00 h   Ende: 16:00 h | Kosten: 65,00 €

10 Fortbildungsstunden für: VM-C

Arbeitnehmerdatenschutz

Das Bundeskabinett hat am 25. August den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung in den letzten Monaten intensiv beraten worden. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner hatten Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Datum 25.08.2010


Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Datenverarbeitung im Auftrag § 11 BDSG

– Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 01.09.2009

Die Anforderungen nach dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz machen es nötig, dass die mit Subunternehmern abgeschlossenen Verträge ergänzt werden, sofern die Subuternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten.

BDSG-Novelle III

Die BDSG-Novelle III ist am 11.06.2010 in Kraft getreten!

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung: Sofern Sie Verbraucherdarlehensverträge oder Verträge mit entgeltlicher Finanzierungshilfe aufgrund von Auskünften von Auskunfteien ablehnen, müssen Sie die Antragsteller darüber und über den Inhalt der Auskuft informieren.

 

Beratungsförderung

Mit der Initiative für E- und M-Business "e.biz" unterstützt die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT).

 

Als Mitglied dieser Initiative Beraten wir Sie ausführlich über Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns an: +49 421 2474270